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Für die Sanierung der Gebäude stellen die Bundesrepublik Deutschland, das Land Brandenburg und die
Stadt Angermünde umfangreiche Mittel zur Verfügung. Grundlage der Bemessung der Fördermittel ist die Förderrichtlinie 1996 zur Stadterneuerung. Danach
können 40 - 80 % der Kosten für Gebäudeinstandsetzungen bzw. -modernisierungen gefördert werden. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Straßenbereich
können bis zu 40 % der Baukosten, maximal jedoch 15.000 DM pro Objekt ausgereicht werden.
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