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Stadtsanierung
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Stadtsanierung

Die Sanierung der Altstadt hat den Erhalt der seit  der Stadtgründung überlieferten Grundstruktur des öffentlichen Raumes und der  überwiegend nach 1700 entstandenen historischen Bausubstanz unter Einfügung von  Lücken- bzw. Ersatzbauten auch in moderner Architektur zum  Ziel.

seit 1992 Erhaltungsgebiet mit Erhaltungssatzung (§ 172  BauGB)
seit 1995 Sanierungsgebiet (§§ 142 und 146 BauGB)

 

Zunft- und innungszeichenähnliche Werbeanlagen, die  sich in die historische Altstadt einfügen, bereichern das Straßenbild. Eine  Alternative dazu bilden Werbeaufschriften an Gebäuden in Einzelbuchstaben. Beide  Formen der Werbung werden von der Stadt Angermünde gefördert.

Fläche der historischen Altstadt (innerhalb der  Stadtbefestigung) 40 Hektar

Sanierung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erfolgt in  Anlehnung an die historische Gestaltung und Ausführung (einschließlich des  Kanal- und Versorgungsnetzes)

Öffentliche Straßen - Wege - Plätze 7,8 Hektar

Für die Sanierung der Gebäude stellen die Bundesrepublik  Deutschland, das Land Brandenburg und die Stadt Angermünde umfangreiche Mittel  zur Verfügung. Grundlage der Bemessung der Fördermittel ist die Förderrichtlinie  1996 zur Stadterneuerung. Danach können 40 - 80 % der Kosten für  Gebäudeinstandsetzungen bzw. -modernisierungen gefördert werden. Für  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Straßenbereich können bis zu 40 % der  Baukosten, maximal jedoch 15.000 DM pro Objekt ausgereicht  werden.

Informationen erteilt das:

Stadtbauamt
Lösenergasse 2 b
16278 Angermünde

Tel. (0 33 31) 26 55 10

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© 2010 R.Gleeske